Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Kranen und mehr!

Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Kranen und mehr!

Qualität – Arbeitsbühnen & Baumaschinen

Unsere Qualitätspolitik und Qualitätsziele

Wir, die Mietpark Jappsen GmbH und im speziellen unsere Mitarbeiter, stellen uns den Herausforderungen des Marktes, höhere Qualitätsstandards in der Vermietung von Hubarbeitsbühnen, Teleskopstaplern, Kranen, Baumschinen und Kleingeräten zu erreichen. Das ist fester Bestandteil unserer Qualitätspolitik und steht im unmittelbaren Zusammenhang mit unserem Bestreben nach vollständiger Erfüllung der Kundenforderungen.

Die konsequente Anwendung und Umsetzung im Unternehmen gewährleistet, dass alle qualitätsrelevanten Prozesse geplant, gesteuert und geregelt ablaufen und wir somit alle vertraglich vereinbarten Kundenforderungen und Wünsche erfüllen.

Gleichzeitig verpflichten wir uns zur ständigen Verbesserung und wirksamen Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems. Zusätzlich sichern wir zu, dass unsere Qualitätsstandards im Unternehmen vermittelt, verstanden und auch auf ihre fortdauernde Angemessenheit bewertet werden.

Der Qualitätsgedanke kann nur durch das gemeinschaftliche Bemühen aller Beschäftigten im Unternehmen zum Erfolg führen.

Die Geschäftsführung wird dieses Bemühen der Mitarbeiter durch die Bereitstellung der erforderlichen Mittel, geeigneten Maßnahmen sowie durch Schulungen unterstützen.

 

Grundsatzerklärung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Mit dieser Erklärung wird die Bedeutung der Arbeitssicherheit für alle Bereiche der Mietpark Jappsen GmbH beschrieben.

Die sichere Gestaltung all unserer Arbeitsplätze und Arbeitsschritte ist ein gleichberechtigtes Unternehmensziel. Es darf nicht aus betriebswirtschaftlichen Gründen und Überlegungen hinter anderen Zielen zurückgestellt werden.

Diese Erklärung beruht auf der Überzeugung, dass die Qualität der Vermietung von Hubarbeitsbühnen, Teleskopstaplern, Kranen, Baumschinen und Kleingeräten untrennbar mit der Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz und der Vermeidung von Personen-, Sach- und Umweltschäden verbunden ist.

Jeder Mitarbeiter hat in seinem Arbeitsbereich auch Arbeitsschutzaufgaben. Es ist seine Pflicht, diese neben seinen anderen Aufgaben gewissenhaft nach ausgegebenen Richtlinien und Anweisungen auszuführen.

Im Vordergrund aller Aktivitäten des Arbeitsschutzes stehen vorbeugende Maßnahmen:

  • Frühzeitige Integration der Arbeitssicherheit in alle unternehmerischen Entscheidungen
  • Sorgfältige Planung aller Phasen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung geltender Normen, Regelwerke, gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Einsatz von geschultem und qualifiziertem Personal
  • Konsequente Auswertung von besonderen betrieblichen Situationen
  • Systematische Überwachung aller Arbeitsschritte bei der Vermietung von Geräten
  • Einbindung aller Mitarbeiter bei Arbeitsschutzfragen