Jährliche Unterweisung nach ArbSchG/DGUV Vorschrift 1
Alle Mitarbeiter, die auf Hubarbeitsbühnen, Hubmaststaplern, Telestaplern und Kranen arbeiten, müssen jährlich unterwiesen werden!
Zertifiziert von der DGUV.
Die Lösung: E-Learning für Anwender von
Hubarbeitsbühnen
Hubmaststapler
Teleskopstapler
Kranen
Schauen Sie sich unsere Videos zum E-Learning an: Vorteil: Jahresunterweisung Online und SYSTEM-CARD E-Learning im Arbeitsschutz: Lerninhalt und Didaktik
Gesetzliche Jahresunterweisung mit E-Learning (Online)
Wir helfen Ihnen dabei:
Onlineseminar mit integrierter Wissensprüfung
Am Desktop-Computer/PC oder mobil vom Tablet oder Notebook:
SYSTEM-CARD E-LEARNING:
Dies spart nicht nur Geld und Zeit - Sie werden damit auch flexibler!
Vorteile für Ihr Unternehmen
Davon profitieren Sie:
zeitaufwendige Terminplanungen fallen weg
kein mehrstündiges Fernbleiben der Mitarbeiter
keine Anfahrtszeiten zu Kongress- oder Tagungshotels, o. ä.
stetiger, aktueller Überblick über den Stand der jährlichen Unterweisung
bei jedem Mitarbeiter
Hohe Kostenersparnis - Sie sparen!
Vorteile für die Mitarbeiter und den Betrieb
räumliche Unabhängigkeit
nach individuellem Zeitplan des Teilnehmers ohne festen Termin
hervorragende Lerneffektivität in kurzer Zeit (ungefähr 15 bis 20 Minuten)
gezielte Jahresunterweisung
Unterweisungen sind methodisch/didaktisch stets aktuell
das E-Learning-Modul kann mehrmals durchgearbeitet werden
der Teilnehmer absolviert nach der Online-Schulung einen Wissenstest
Ablauf
Der Betrieb erhält E-Learning Voucher für die Mitarbeiter per E-Mail.
Der Teilnehmer meldet sich online im Schulungsportal an.
Der Teilnehmer absolviert E-Learning + Wissenstest.
Der Teilnehmer erhält ein Erfolgszertifikat. Der Betrieb den Unterweisungsnachweis.
Fordern Sie Ihre Online-Unterweisung von Ihrem System Lift Partner an
Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Unser Unternehmen bietet Dienstleistungen ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B) an. Gemäß § 2 Absatz 2 BFSG findet das Gesetz nur auf Produkte und Dienstleistungen Anwendung, die für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bestimmt sind. Da unser Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gerichtet ist und nicht für Verbraucher erbracht wird, unterliegt unser Unternehmen nicht dem Anwendungsbereich des BFSG.